5. Praktikum
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Wie melde ich das Praktikum an, welche Dokumente werden benötigt?
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Wer kann mir mein Praktikum anrechnen lassen?
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Kann ich eine Tätigkeit als Praktikum anerkennen lassen, die ich außerhalb des Studiums oder davor abgeleistet habe?
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Ich habe meine Praktikumsunterlagen eingereicht, aber es ist noch nicht in meinem Konto freigegeben. Woran liegt das?
Reichen Sie das ausgefüllte und von Kandidat/in sowie Professor/in unterschriebene Anmeldeformular ein: https://www.fin.ovgu.de/Studium/Während+des+Studiums/Prüfungsamt/Formulare.html
Ab der neuen Praktikumsordnung 2025 soll die Anmeldung i.d.R. vor Beginn, bzw. bis spätestens zur achten Woche des Praktikums erfolgen.
Alles Weitere klären Sie mit Ihrer/Ihrem betreuenden Professor/in und dem Unternehmen.
Ein/e Professor/in oder PD (Privatdozent/in) kann Ihnen das Praktikum anrechnen.
Ein Praktikum ist grundsätzlich aktiver Bestandteil des Studiums und soll die Anwendung theoretischer Studieninhalte fördern. Einschlägige IHK-Ausbildungen mit einer regelmäßigen Ausbildungsdauer von mind. 3 Jahren Laufzeit können jedoch als Berufspraktikum für das Bachelorstudium angerechnet werden. Dafür ist das Anerkennungsformular „Antrag auf Anerkennung von Leistungen und Qualifikationen“ zu verwenden.
Damit das Praktikum als bestanden verbucht werden kann, benötigt das Prüfungsamt eine Bescheinigung des Unternehmens über die Durchführung des Praktikums oder ein Arbeitszeugnis. Falls diese Unterlagen bereits eingereicht wurden und dennoch nicht freigegeben wurde, melden Sie sich per E-Mail beim Prüfungsamt.