4. Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit)
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Was gehört zur Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit?
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Was ist ein Bachelorprojekt?
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Mir fehlt 1 CP für die benötigten Vorleistungen (60 oder 90 CP) der Masterarbeit. Gibt es ein 1-CP-Modul?
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Kann ich die Masterarbeit anmelden, bevor ich die benötigten gesamten CP (60/90) absolviert habe?
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Wie viel Zeit darf nach Erreichen der 60/90 CP vergehen, bis ich die Masterarbeit anmelde?
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Kann jemand Externes Erstprüfer/in werden?
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Kann jemand Externes Zweitprüfer/in werden?
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Mir fehlt ein/e Zweitprüfer/in für meine Abschlussarbeit. Wer hilft dabei?
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Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
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Wie lang ist die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit?
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Gibt es einen festgelegten Zeitraum zwischen Abgabe der Abschlussarbeit und dem Verteidigungstermin?
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Ich möchte meine Verteidigung online durchführen. Wo melde ich das an, wer entscheidet?
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Wie ist die Richtlinie der FIN zur Nutzung von KI in Arbeiten? Gibt es ein Formular?
Das ausgefüllte und von Kandidat/in sowie Prof unterschriebene Anmeldeformular: https://www.fin.ovgu.de/inf_media/Prüfungsdokumente/Formulare/Abschlussarbeiten/Anmeldeformular+für+die+Themendarstellung+der+Bachelorarbeit.pdf
https://www.fin.ovgu.de/inf_media/Prüfungsdokumente/Formulare/Abschlussarbeiten/Anmeldeformular+für+die+Themenstellung+der+Masterarbeit.pdf
Eine dem Praktikum gleichwertige Tätigkeit im Auftrag einer externen Institution, die mithilfe von Ressourcen der Fakultät für Informatik und an deren Standort durchgeführt werden kann. Siehe: https://bookstack.cs.ovgu.de/books/bsc-informatik-ab-sommer-2026-0Mx/page/bachelor-projekt
Nein, es gibt kein 1-CP-Modul. Es muss ein weiteres reguläres Modul belegt werden, auch wenn dadurch die Erreichungsgrenze überschritten wird.
Grundsätzlich können Sie sich erst anmelden, wenn alle Lehrveranstaltungen abgeschlossen sind (60 CP bzw. 90 CP). Ein vorzeitiger Beginn ist per formlosem Antrag beim Prüfungsausschuss möglich, u. a. wenn nur noch eine Lehrveranstaltung fehlt. Für den Antrag gibt es kein spezielles Formular - ein kurzes Schreiben als unterschriebenes PDF an das Prüfungsamt genügt.
Es gibt keine Frist zwischen dem Erreichen der erforderlichen CP und der Anmeldung der Masterarbeit.
Als 1. Gutachter/in wird zwingend ein/e Professor/in der Fakultät für Informatik benötigt. Qualifizierte externe Personen können als Betreuung und als 2. Gutachter/in fungieren.
Ja, sofern eine Referenz mit Darstellung des Bildungswegs vorgelegt wird, anhand derer der Prüfungsausschuss die Qualifikation der Person feststellen kann. Referenz bitte per Mail an das Prüfungsamt senden.
Der/die Erstprüfer/in hilft dabei, eine/n Zweitprüfer/in zu finden.
Siehe „Abgabe von Abschlussarbeiten" unter: https://www.fin.ovgu.de/pamt.html
Bachelorarbeit: 20 Wochen. Masterarbeit: 22 Wochen.
Nein, laut Prüfungsordnung ist kein Zeitraum festgelegt.
Fragen Sie dazu Ihre/n Prüfer/in, ob eine Online-Verteidigung möglich ist.
Auf der Formular-Webseite gibt es das Formular „Selbstständigkeitserklärung", das einen Absatz zur KI-Nutzung enthält. Die Nutzung von KI ist dabei kenntlich zu machen und zu begründen. Formulare: https://www.fin.ovgu.de/Studium/Während+des+Studiums/Prüfungsamt/Formulare.html
KI-Richtlinie der Fakultät: https://www.fin.ovgu.de/Studium/Während+des+Studiums/Prüfungsamt/Prüfungsausschuss/Regelungen.html#gen_ki