3. Credit Points (CP) und Anrechnung
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Was passiert, wenn ich mehr CP als vorgeschrieben erbringe (90/120 CP Master, 210 CP Bachelor) – kann ich mehr Module belegen, um meinen Durchschnitt zu verbessern, oder selbst auswählen, welche Module aufs Zeugnis kommen?
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Kann ich Prüfungen aus dem Zusatzbereich mit Prüfungen aus regulären Studienbereichen austauschen?
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Kann ich ein Modul in einen anderen (anrechenbaren) Bereich verschieben lassen?
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Kann ich die Zuordnung erbrachter Fächer in meiner Leistungsdatei selbst ändern?
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In welchen Bereich kann ich mir ein Fach anrechnen lassen?
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Ich möchte Module aus dem Bachelor, die ich bereits für den Master belegt habe, anrechnen lassen. Wie und bis wann?
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Kann ich Masterfächer schon im Bachelorstudium belegen?
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Werden im Bachelor vorgezogene Masterfächer automatisch ins Masterstudium übernommen?
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Werden mir bei einem Studiengangwechsel automatisch äquivalente Leistungen angerechnet?
Um vergleichbare Studienbedingungen für alle Studierenden zu gewährleisten, muss die Anzahl der erworbenen CP nahe an der vorgeschriebenen Obergrenze bleiben. Geringfügige Abweichungen/Überschreitungen werden akzeptiert, z. B. durch importierte Lehrveranstaltungen, die nicht exakt in das CP-Schema der FIN-Studiengänge passen und der Vervollständigung vorgeschriebener Studienbereiche dienen. Alle darüber hinausgehenden, während der Regelstudienzeit erworbenen CP werden automatisch in den Ergänzungs-/Zusatzbereich übertragen und fließen nicht mehr in die Gesamtbewertung ein. Eine freie Auswahl durch die Studierenden ist nicht vorgesehen.
Ausnahme: Durch die pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit können auch während der vier zusätzlichen Semester erworbene CP angerechnet werden.
Nein. Eine einmal getroffene Entscheidung bezüglich der Art einer Prüfung (anrechenbar oder nicht anrechenbar) bleibt gültig.
Ja, sofern das Modul in diesem Bereich verwendbar ist. Senden Sie eine Mail mit Bezeichnung und Nummer des Kurses, Ihrer Matrikelnummer und dem Zielbereich an das Prüfungsamt.
Nein, das muss vom Prüfungsamt durchgeführt werden. Betrifft der Änderungswunsch eine Leistung, für die mehrere Zuordnungen zutreffen, ist eine Verschiebung innerhalb dieser jedoch unproblematisch möglich.
Siehe „Verwendbarkeit" zum jeweiligen Modul im Modulhandbuch: https://bookstack.cs.ovgu.de/
Nach Aufnahme des Masterstudiums sind die erforderlichen Unterlagen dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Eine Mail an das Prüfungsamt genügt. Es gelten die in der neuen AROSTA angegebenen Fristen für Anerkennungen, diese setzen die Frist von einem Semester (gemäss aktueller SPO) ausser Kraft.
Ja, ab mindestens 120 CP im Bachelorstudium. Die maximale Anzahl vorgezogener Masterveranstaltungen ist auf 18 CP begrenzt.
Nein. Dafür muss im neuen Studiengang ein Antrag gestellt werden. Es gelten die in der neuen AROSTA angegebenen Fristen für Anerkennungen, diese setzen die Frist von einem Semester (gemäss aktueller SPO) ausser Kraft.
Nein, Studienleistungen aus einem anderen Studiengang gelten nicht automatisch als äquivalent. Die Anrechnung erfolgt erst nach Antrag im neuen Studiengang. Es gelten die in der neuen AROSTA angegebenen Fristen für Anerkennungen, diese setzen die Frist von einem Semester (gemäss aktueller SPO) ausser Kraft.