2. Prüfungen: Drittversuch, Joker/Freiversuch, Rücktritt

Muss der Drittversuch eine mündliche Prüfung sein?

Ja, der Drittversuch für Module der FIN muss laut SPO zwingend mündlich geprüft werden.

Kann ich den Joker/Freiversuch nutzen für ein Modul, das ich zum dritten Mal nicht bestanden habe?

Nein. Ein Rücktritt ist nur einmalig möglich, und zwar von einer Prüfung, die noch nicht endgültig ein drittes Mal nicht bestanden wurde.

Gibt es einen Joker/Freiversuch bzw. freien Versuch auch für Masterstudiengänge?

Ja. Auch die Masterstudiengänge CV, INF, IngINF und WIF haben seit der Satzungsänderung vom 29.06.2020 einen einmaligen freien Versuch.

Wie kann ich mein Recht in Anspruch nehmen, eine nicht bestandene Prüfung (alle Bachelor sowie DKE und DE) endgültig abzuwählen?

Ein kurzer formloser Antrag genügt; die Formulierung „einmaliger endgültiger Prüfungsrücktritt" ist erforderlich.

Bin ich verpflichtet, eine mit Rücktritt verbuchte Prüfung nochmals anzutreten?

Nur, wenn vorher bereits ein nicht bestandener Versuch unternommen wurde.

Letzte Änderung: 18.07.2026 -
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