1. Prüfungsanmeldung (Note/Schein, Auflagenmodule, Fristen)

Wie melde ich eine mündliche Prüfung/ein Projekt bzw. den mündlichen Drittversuch an?

Die meisten Modulprüfungen (inkl. mündlicher Prüfungen) werden über das LSF angemeldet. Für die wenigen Einzelprüfungen, die nicht über LSF laufen (z. B. individuell vereinbarte Prüfungen, mündlicher Drittversuch), füllen Sie das „Anmeldeformular für individuell vereinbarte Prüfungen" vollständig aus und senden es per Mail oder werfen es in den Briefkasten vor dem Büro des Prüfungsamtes. Formulare: https://www.fin.ovgu.de/Studium/Während+des+Studiums/Prüfungsamt/Formulare.html

Ich kann mich für eine mündliche Prüfung/ein Projekt über LSF nicht abmelden, obwohl die Abmeldefrist (3 Tage vor Prüfungstermin) noch nicht verstrichen ist.

Wenn für die Prüfung ein Termin vereinbart wurde, dieser aber noch nicht im LSF sichtbar ist, ist eine selbständige Abmeldung über LSF nicht möglich. In diesem Fall erfolgt die Abmeldung direkt über die Prüfenden per E-Mail.
Auch wenn kein Termin vereinbart wurde, ist eine selbständige Abmeldung über LSF nicht möglich. In diesem Fall wird ein Rücktritt zum Ende des Semesters durch das Prüfungsamt verbucht.

Ich erhalte keine Antwort auf meine Prüfungsanmeldung per E-Mail und die Anmeldefrist läuft bald ab – ist das ein Problem?

Nein. Wenn das Modul innerhalb der Frist per Mail zur manuellen Anmeldung beantragt wurde, kann die Bearbeitung bei hohem Mailaufkommen etwas dauern; das ist kein Verschulden der Studierenden.

Kann ich mich für ein Modul gleichzeitig auf Note und auf Schein anmelden und mich später entscheiden?

Nein, eine doppelte Anmeldung ist technisch nicht möglich. Man muss sich für eine Variante entscheiden, kann diese aber nachträglich noch ändern.

Kann ich meine Prüfungsanmeldung vor der Prüfung noch von Note auf Schein bzw. von Schein auf Note wechseln?

Ja, ein nachträglicher Wechsel ist möglich und muss beim Prüfungsamt per Mail beantragt werden. Ein Wechsel von Schein auf Note muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beantragt werden. Umgekehrt muss ein Wechsel von Note auf Schein spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin beantragt werden.

Ich muss Auflagenmodule absolvieren – kann ich dafür auch Bachelorkurse belegen, und wie melde ich diese Prüfungen an?

Ja, Bachelormodule können als Auflagenmodule belegt werden. Falls die Anmeldung im LSF nicht möglich ist, informieren Sie das Prüfungsamt per E-Mail.

Ich habe den Einschreibezeitraum für eine Prüfung versäumt – kann ich mich trotzdem noch anmelden?

Reichen Sie einen formlosen Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung mit Begründung und Unterschrift beim Prüfungsamt ein. Dieses leitet den Antrag zur Entscheidung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter.

Ich habe ein Modul auf Note nicht bestanden, andere Module im Bereich aber auf Note bestanden. Kann ich für das nicht bestandene Modul auf Schein wechseln?

Nein. Ein Modul, das benotet nicht bestanden wurde, muss auch benotet beendet werden. Ein nachträglicher Wechsel auf Schein ist nicht möglich.

Letzte Änderung: 18.07.2026 -
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